Wer seine Wohnung oder sein Haus mit einer Wärmepumpe beheizen will, sollte diesen Ein- bzw. Umbau detailliert planen. Zunächst muss der eigene Wärmebedarf ermittelt werden. Für die Berechnung der Heizlast existiert eine DIN-Norm, ihre Bezeichnung lautet EN 12831. Bei der Berechnung muss die Lage des Hauses, die Bauweise der Wärme übertragenden Gebäudeumfassungsflächen sowie der Zweck der jeweiligen Räume berücksichtigt werden.
Bei der Berechnung des Verbrauches können auch die Angaben des Energiepasses des Hauses sehr hilfreich sein. Energiepässe für Häuser müssen ab 1. Juli 2008 bei jedem Kauf oder bei Vermietung von Wohnfläche vorgezeigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass man umfassend über die Nebenkosten informiert ist. Diesen gibt es in zwei möglichen Ausführungen: als verbrauchsorientierten und als bedarfsorientierten Pass. Dem verbrauchsorientierten Pass liegt die Nebenkostenabrechnung der vergangenen drei Jahre zugrunde. Für einen bedarfsorientierten Pass ist die Prüfung des Gebäudes durch einen Fachmann notwendig. Dieser untersucht zum Beispiel die Dämmung, die Fenster, die Türen, den Keller, das Dach und die Fassade auf ihre Eigenschaften.