Zulagen
Bei den staatlichen Zulagen, die förderungswürdige Personen gewährt bekommen können, lassen sich die Grundzulage und die Kinderzulage unterscheiden.
Die Grundzulage steht dabei jedem Riester-Sparer zu - unabhängig ob er/sie Single, verheiratet, kinderlos oder Mutter/Vater ist. Aktuell beträgt sie 154 Euro. Je nach dem, ob man Kinder hat oder nicht, steht einem zudem die Kinderzulage bzw. die Kinderzulagen zu.
Bei der Kinderzulage gibt es eine Staffelung nach zwei Jahrgangsgruppen. Für jedes Kind, das vor dem 01. Januar 2008 geboren wurde, beträgt die Kinderzulage aktuell 185 Euro pro Kind. Ist das Kind nach diesem Stichpunkt bzw. genau an diesem Tag geboren geboren, erhält man sogar eine Zulage von 300 Euro pro Jahr und Kind. Generell gilt - und diese ist bei den Jahrgängen vor 2008 wichtig -, dass eine Förderung nur für Kinder vorgesehen ist, die auch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Ist dieses bereits weggefallen - zum Beispiel weil das Kind bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat - gibt es auch keinen Riester-Kinderzuschlag mehr. Von der Politik ist die Kinderzulage bewusst hoch gestaltet worden, wird es auf diese Weise doch gerade kinderreichen Familien, die finanziell zumeist schlechter gestellt sind, dennoch erlaubt, an der eigenen Altersvorsorge zu basteln.
Ob man allerdings die vollen Zulagen, von denen an dieser Stelle stets die Rede war, auch tatsächlich bekommt oder nur zu einem Anteil, hängt auch ganz wesentlich von der eigenen Sparleistung ab. Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie im Menüpunkt "Eigenanteil und Sockelbetrag".
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