Steuerliche Förderung

Gerade weil es für viele Menschen unattraktiv wirkt, von dem eigenen Einkommen noch etwas für die Altersvorsorge abzuzwacken und somit an spätere Zeiten zu denken, haben Politiker einen Entlastungsmechanismus in der Ansparphase in das Riester-Modell integriert, der einen zusätzlichen Anreiz schaffen kann.

Hierbei ist es den Steuerzahlern möglich, die Aufwendungen für die Bedienung eines Riester-Vertrages mittels des so genannten Sonderausgabenabzuges geltend zu machen. Innerhalb einer Günstigerprüfung wird das Finanzamt die Angaben prüfen und errechnen, ob die ggf. zu erteilende Steuervergünstigung höher ausfällt als die staatlichen Zulagen. Sollte dieses der Fall sein, kann man mit einer Steuerrückzahlung in Höhe dieser Differenz rechnen. Diese Steuerrückzahlung macht sich nicht auf dem Riester-Konto bemerkbar, sondern im Portemonnaie des Riester-Sparers, wodurch er unmittelbar einen Vorteil genießt.

Während kinderreiche Familien wohl eher weniger von dieser steuerlichen Förderung profitieren werden, ergibt sich gerade für besserverdienende Personen hierbei eine gute Möglichkeit, von Steuervorteilen Gebrauch zu machen.

Beachtet werden muss allerdings, dass dieser steuerliche Vorteil in der Ansparphase gekoppelt ist mit einer steuerlichen Belastung in der Auszahlungsphase. Dieser Sachverhalt wird auch als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet. Die Versteuerung im Alter ist allerdings in der Regel tragbarer als die in Zeiten der Erwerbstätigkeit, da die Alterseinkünfte normalerweise geringer sind und somit günstigere Konditionen gelten.

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