Gerade weil es sich bei den in Riester-Verträgen angesparten Geldern um solche handelt, die eine wichtige Aufgabe - nämlich die Aufstockung der Rente und somit ein würdevolles Leben im Alter - gewährleisten sollen, hat der Gesetzgeber umfassende Basissicherheiten in das Riester-Modell integriert, die für alle Personen gelten, die riestern.
Alle Anbieter von Riester-Produkten müssen so zum Beispiel garantieren, dass zu Beginn des Rentenalters die Summe aus geleisteten Eigensparleistungen und staatlichen Zulagen zur Verrentung bereit stehen. Hinzu kommt die unter Umständen erwirtschaftete Rendite. Zum anderen hat der Gesetzgeber auch veranlasst, dass das Kapital quasi vor dem Sparer selbst geschützt ist: Gerät er in eine finanzielle Notlage, muss er nicht zunächst das Kapital aus seinem Riester-Vertrag aufbrauchen, bevor er einen Anspruch auf Hartz IV hat. Selbstverständlich bleibt ihm allerdings jederzeit die Möglichkeit offen, seinen Riester-Vertrag zu kündigen, falls er dieses für erforderlich hält.