Schädliche Verwendung

Der einzige Zweck, den das auf einem Riester-Vertrag angesammelte Kapital übernehmen soll, ist, die gesetzliche Rente aufzustocken. Jedes Antasten des Kapitals vor dem Beginn des Rentenalters ist somit eine schädliche Verwendung und führt dazu, dass die geleisteten staatlichen Zulagen sowie eventuelle Steuerersparnisse zurückerstattet werden müssen. Kann man aufgrund eines finanziellen Engpasses die eigene Sparleistung nicht mehr erbringen, muss der Vertrag allerdings nicht gekündigt werden, sondern kann beitragsfrei gestellt werden. Auf diese Weise können zumindest die bisher eingenommenen staatlichen Zulagen gesichert werden und müssen nicht zurückbezahlt werden.

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland im Alter aufgeben und sich im Ausland niederlassen möchte, stellt ebenfalls seine staatlichen Zulagen sowie die bisher erhaltenden Steuervergünstigen aufs Spiel. Hintergrund dafür, dass in diesem Fall die Förderung zurückverlangt werden kann, ist wohl dass der Rentner in diesem Fall nicht mehr der nachgelagerten Versteuerung in der Bundesrepublik unterliegt. Die Rückzahlungen der Zulagen kann allerdings - wenn man sich bereits in der Auszahlungsphase befindet - in Raten erfolgen, so dass die wirtschaftliche Situation des Rentners nicht allzu stark belastet wird.

Nicht erst seit der Einführung des "Wohn-Riesterns" ist es allerdings erlaubt, Kapital aus dem Riester-Vertrag zur Finanzierung eines Eigenheims zu entnehmen. Hier gelten ganz bestimmte Bedingungen, über die man sich im Vorfeld informieren sollte.

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