Kündigung eines Riester-Vertrages
Generell können Riester-Verträge gekündigt werden, so dass im Ernstfall gewährleistet ist, dass der Sparer an sein Geld kommt, wenn er dieses benötigt. Die Gesetzeslage sieht vor, dass eine Kündigungsfrist nicht länger als drei Monate betragen darf.
Eine Kündigung wirkt sich allerdings nachteilig aus: Da der Zweck des Riester-Modells der Aufbau einer Zusatzrente ist, darf das Kapital auch nur für die Verrentung genutzt werden. Dies bedeutet: Wird ein Riester-Vertrag gekündigt und somit das Kapital zweckentfremdet, müssen sowohl die staatlichen Zulagen als auch die Steuervorteile zurückbezahlt werden. Hinzu kommt, dass eine Kündigung auch mit Kosten verbunden ist: Bei Banksparplänen und Fondssparplänen fallen diese im Regelfall nicht enorm hoch aus, bei Riester-Rentenversicherungen hingegen können einige Kosten auf den Sparer zukommen.
Ist einem somit schon beim Abschluss des Riester-Vertrages bewusst, dass man das angesparte Geld entweder schon vor der Verrentungsphase oder aber zum Eintritt ins Rentenalter in einer Summe benötigt, sollte man eine Anlageform bevorzugen, die auf solche Bedingungen zugeschnitten ist und nicht das Ziel einer Verrentung hat.
Die bessere Alternative zur Kündigung eines Riester-Vertrages ist das Ruhen lassen desselben. Dabei wird der Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt, d.h. man kann zum Beispiel in Zeiten eines finanziellen Engpasses die eigenen Sparleistungen einstellen, ohne dass der Vertrag in seinem Bestand gefährdet wäre.
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Kündigung eines Riester-Vertrages
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