Eigenanteil und Sockelbetrag

Um in den Genuss der vollen staatlichen Zulagen zu kommen, muss der Sparer eine gewisse eigene Sparleistung erbringen. Dieses müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens sein. Bei einem Vorjahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro müsste der Sparer also eigentlich 1.200 Euro im Jahr ansparen. Beachtet werden muss allerdings, dass die staatlich Zulage bereits in diesen Betrag eingerechnet wird. Der Sparer muss dann selbst nur 1.046 Euro aufbringen, um die volle Zulage zu erhalten. Ist er nicht kinderlos, sondern hat ein oder mehrere Kinder verringert sich der Eigenanteil pro Kind jeweils um 185 Euro bzw. um 300 Euro für Kinder, die nach dem 01. Januar 2008 geboren sind.

Sowie es einen Mindesteigenanteil gibt, der die Gewährleistung der staatlichen Zulagen in voller Höhe zusichert, gibt es auch einen Höchsteigenanteil von derzeit 2.100 Euro. Auf diese Weise kann man mehr Geld für sein Alter ansparen, höhere Zulagen gibt es dabei allerdings nicht.

Wer nicht den erforderlichen Eigenanteil für die Sicherung der staatlichen Zulagen in voller Höhe aufbringen kann, kann dennoch von dem Riester-Modell profitieren, die Zulagen können dann ggf. anteilig ausbezahlt werden.

Hat man im vergangenen Jahr kein oder nur sehr wenig Einkommen erzielt, so dass alleine schon die vier Prozent durch die Zulagen bestritten wären, muss dennoch ein Sockelbetrag geleistet werden, der die staatliche Förderung garantiert. Dieser beträgt pro Jahr 60 Euro. Ausnahmen stellen hierbei mittelbar begünstigte Personen dar, die auch einen reinen Zulagenvertrag laufen lassen können.

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