Antrag auf Zulagengewährung

Wer den bürokratischen Aufwand des Riesterns fürchtet, kann beruhigt werden. War es in der Vergangenheit von Nöten, jährlich einen Zulagenantrag auszufüllen, was ein ungeliebtes Unterfangen unter den Sparern war, kann mittlerweile auch ein Dauerzulagenantrag gestellt werden, der die Arbeit wesentlich erleichtert und gewährleistet, dass keine Fristen versäumt werden, was die Gewährung der Zulagen gefährden könnte. Ändern sich nicht wesentliche Angaben, läuft dieser einmal gestellte Antrag weiter, ohne dass mit einem regelmäßigen bürokratischen Aufwand zu rechnen ist.

Der Dauerzulagenantrag wird zunächst einmalig an den Riester-Anbieter übermitteln. Dieser leitet den kompletten Antrag an die zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen weiter, welche die Aufgabe hat, zu prüfen, ob alle Bedingungen für die Gewährung der staatlichen Zulagen erfüllt sind. Die Zulagen werden dann - soweit der Antrag berechtigt ist - dem Riester-Konto gut geschrieben.

Neu gestellt werden muss ein solcher Dauerzulagenantrag lediglich, wenn sich Änderungen ergeben, welche die Leistung der Zulagen betreffen, etwa die Veränderung des Familienstandes, die Geburt eines Kindes, Veränderungen innerhalb der Rentenversicherungspflicht, etc.

Damit der Versicherte bzw. Sparer immer über den aktuellen Stand seines Riester-Vermögens informiert ist, werden ihm jährlich von dem Anbieter Aufstellungen zugeschickt, die erkennen lassen, welche Faktoren den aktuellen Stand der Dinge beeinflusst haben.

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